Hier erfahren Sie welche Methoden bei dubiosen Anlageberatern auftreten.
Schützen Sie sich vor Anlagebetrügern und / oder vor zweifelhaften Angeboten des "grauen Kapitalsmarktes".
1. Cold Calling
Diese Methode wird bei fast jedem Anlageangebot von dubisoen Anbieter praktiziert. Hierbei werden Kunden per Telefon , Fax , e-mail o.ä. , kontaktiert um das jeweilige Geschäft des Betrügers anzubieten. Hierbei werden ohne Anforderung des Kunden die Kontakte aufgenommen.
Merke : Haben Sie keine Anforderung gestellt , sollten Sie immer zur Vorsicht geneigt sein.
2. Diamantenhandel
Für den normalen Privatanleger ungeeignet. Begründung : Kaum ein Kleinanleger ist in der Lage den Wert eines Diamanten zu beziffern. Der Schliff und Reinheit sowie die Farbe und deren Fehler , sind "nur" von Profis zu erkennen. Diese Unwissenheit machen sich dubiose Anlageberater immer wieder zu nutze. Kein Wunder , denn der Diamant gilt als Krisensicheres Anlageobjekt. Die angebotenen Diamanten werden den Kleinanleger oft zu überhöhten Preisen angeboten. Dabei werden die Diamanten meist in Folien eingeschweist und mit sog. Zertifikaten versehen , die den Wert des Diamanten beziffern sollen (dieses Zertifikat ist nur wirksam , wenn die Folie unbeschädigt und originalverschweißt ist!). Eine genaue Prüfung des Steins ist aber nur nach entfernen der Folie möglich. Tatsächlich werden in der Expertise nur Hinweise / Merkmale auf den Stein wieder gegeben , nicht aber über den eigentlichen Wert des Diamanten. Um das ganze noch attraktiver für den Kunden zu machen , werden Rückkaufgarantien ausgegeben, die jedoch unter dubiosen Ausflüchten abgelehnt werden ,sobald ein Kunde merkt das der Diamant nicht den Wert hat ,den er auf dem freien Markt erzielen sollte. Anleger sollten generell solche Angebote ablehnen wenn Sie nicht Experten sind oder den Diamanten nur als Schmuckstück erwerben möchten.
Eine weitere Masche der Anlagebetrüger wird durch ein sog. Testgeschäft durchgeführt. Hierbei wird dem Anleger ein kleiner Diamant angeboten und nach wenigen Monaten zu einem höheren Preis wieder abgekauft. Die Neugier des Kunden ist somit geweckt den der Handel scheint äußerst profitabel. Jetzt wird dem Kunden ein viel größeres Geschäft angeboten , natürlich in der Hoffnung diese wieder mit Gewinnen zu verkaufen. Meist sind die Anbieter dann über alle Berge wenn die größere Order wieder verkauft werden soll. Anbieter solcher Geschäfte benötigen hierzu keine Zulassung , wie z.B. bei Börsengeschäften.
Merke : In Europa gibt es nur einen funktionierenden Handel, die Amsterdamer Diamantenbörse. Es gibt keine seriösen Anbieter , die unerfahrenen Privatpersonen Daiamanten als Kapitalanlage vermitteln werden.
3. Finanztermingeschäfte (früher : Warentermingeschäfte)
Warentermingeschäfte sind unbedingte Termingeschäfte auf bestimmte Waren (Oel, Weizen , Schweinebäuche u.a.). Der Kunde ist verpflichtet , die Waren am Ende ener bestimmten Laufzeit zu kaufen und / oder zu verkaufen (bei Aktienoptionen ist hierbei die Pflicht nicht gegeben , nur das Anrecht). Die Möglichkeit einer Glattstellung bei einem Termingeschäft ist jedoch der Handel mit einem Gegengeschäft. Das heißt , das bereits zum Zeitpunkt des Handels einer Ware , die Ware zu einem bestimmten Preis und zu einem bestimmten Zeitpunkt , gekauft oder verkauft wird. Diese Art der Geschäfte dienen den meisten Produzenten und / oder Abnehmern dieser Waren zur Preiskalkulation. Da Warentermingeschäfte der Aufsicht unterliegen (6 KWG-Novelle) , sind diese damit nicht dem "Grauen Kapitalmarkt" , zuzurechnen. Da aber weiterhin unseriöse Anbieter diese Art des Geschäftes anbieten , ist hohe Vorsciht geboten. Die Anbieter solcher Geschäfte verlegen vermehrt das Geschäft aus Deutschland heraus in snahe Ausland (Frankreich , Niederlande , Belgien usw.). Eine Genehmigung solcher Handelsgeschäfte ins Ausland besitzen die Anbieter natürlich nicht.Da der Anleger solcher Geschäfte die Risiken nicht einschätzen kann (oder nur unzureichend) , ist das Risiko für den Anleger abnorm hoch. Auch werden die Risiken und die hohen Gebühren der Anbieter oft verschwiegen. Weiterhin sind Fälle bekannt , wo die Anlagen garnicht erst angelegt worden , sondern direkt in die Taschen der Betrüger gewandert sind.
Merke : Die Gier nach Prozenten und hohen Gewinnen ist verlockend , aber warum machen diese Geschäfte dann die Anbieter nicht selbst?
4. Nigeria - Connection
Meist nigerianische Firmen oder Personen (hierbei in der Regel Staatsangestellte) bitten deutsche Bürger (per Fax / e-mail) um Mithilfe Gelder ins Ausland zu transferieren.
Die ausgestellten Schreiben richten sich häufig aus :
- fingierte Rechnungen
- Leistung von Vorrauszahlungen / Vorablieferung für evtl. Geschäftsabschlüsse
- Verfügbarkeit von privaten / geschäftlichen Konten
- Blankogeschäftspapiere
Hierbei bittet der Anbieter um eine Kontoverbindung zum Transfer der Gelder. Dabei wird natürlich eine "saftige Provision" für den Kunden fällig. Nachdem der Kunde eine Kontoverbindung zum Transfer der Gelder aus Nigeria zur Verfügung gestellt hat, tauchen die ersten Schwierigkeiten auf. Der Anbieter aus Nigeria berichtet meist von Schwierigkeiten mit Behörden o.ä. , wobei der Kunde eine Fixsumme zu Schmieren von Beamten / Bankangestellten senden soll , denn der Anbieter kommt ja nicht an sein Geld heran. Geht der Kunde darauf ein, hört er nach Eingang der Summe nichts mehr von den Anbietern.
Variationen dieser Geschäfte sind nicht selten.
5. Cash - Back Modelle durch Immobilienerwerb
Hierbei werden Geschäfte zum Erwerb einer Immobilie angeboten , wobei der Käufer bei Erwerb der Immobilie einen Cash-Betrag ausgezahlt bekommt. Hierbei werden oft Mietgarantien o.ä. , bei Kauf einer Immobilie versprochen. Bauliche Mängel , schlechte Mieter , gar keine Mieter u.a. , werden hierbei oft verschwiegen. Wie beim Kauf einer normalen Immobilie zur Altersvorsorge , werden auch hier Notare zur Abwicklung eingesetzt. Diese Immobilien werden oft in einem schlechten Zusatnd erworben und/ oder über Zwangsversteigerungen. Renovierungen werden oft nicht oder nur mangelhaft durchgeführt. Die Objekte werden dann an den Endverbraucher zu normalen Preisen angeboten. As dem Gewinn wird hierbei der Cash-Back-Betrag an den Erwerber bezahlt. Dieser liegt natürlich um ein vielfaches niedriger als der Gewinn solcher Anbieter. Diese Angebote werden meist ohne Eigenkapital des Anlegers / Käufers angeboten, der gelcihzeitig eine zusätzliche Auszahlung bekommt. Begründung der Anlageberater sind meist Steuerliche Ersparnis beim Kauf eines solchen Immobilienprojekts. Diese Fallen allerdings weg. Meist können die Mieten die erwirtschaftete werden noch nicht einmal die anfallenden Raten oder Nebenkosten der Immobilie decken. Spätestens dann merkt der Erwerber was los ist ! Das Problem hierbei ist , dass der Erwerber auf einer überteuerten Wohnung / Haus mit den teueren Raten zur Abzahlung sitzen bleibt. Kann dieser nicht mehr zahlen , schlagen evtl. die Anbieter solcher Projekte erneut zu, mit dem Erwerb dieser Immobilie bei der anstehenden Zwangsversteigerung.
Merke : Cash-Geld beim Kauf von Immobilien birgt immer ein hohes Risiko.
6. Bankgarantiegeschäfte
Bankgarantien sind bedingte und / oder unbedingte Zahlungszusagen einer Bank, die gegen Entgelt gegeben wird. Vielfältig werden diese Bankgarantien eingestzt , wie z.B. als Sicherheitskeistung anstelle einer Kaution (meist in Form einer Bankbürgschaft) oder im Außenhandelsgeschäft in Form eines Akkreditivs. Anlageberater des "grauen Kapitalmarktes" , behaupten das diese Bankgarantien an einem Markt gehandelt werden. Ebenfalls wird dies mit Schuldverschreibungen beschrieben. Dieser Markt wird von sog. "erstklassigen" Banken betrieben, bei denen sich diese kurzfristig refinanzieren. Berechtigung zum Zugang auf diesen Markt hätten US-amerikanische Banken und / oder staatliche Institutionen. Um den Eindruck eines seriösen Geschäfts zu suggerieren, werden häufig Fachbegriffe aus der Banken und Börsenwelt benutzt (AAA-Zerobond , Bank to Bank Transaction usw.). Die sog. Bankgarantien (Standby Letters of Credit) werden meist auf einer Summe von 10 Millionen US-$ (Stückelung) ausgestellt und an Finanzhäuser gegeben. Der Anlageberater hat nun die Aufgabe die Mindestsumme zu besorgen. Dieses wird dem Kleinanleger angeboten , wo die Beträge in einem Pool gesammelt werden. Versprochene Rendite von bis zu 150% sin hierbei keine Seltenheit.
Merke : Bankgarantien sind von ihrer Natur her , nicht handelbar , denn nach ihrer rechtlichen Grundlage können diese Sicherheiten nur zusammen mit der durch sie abgesicherten Forderung übertragen werden, nicht dagegen als eigenständiges Wertpapier.
7. Penny - Stocks
Der oft kleine Preis von Aktien , bewegt manche unvorsichtige Kunden zum einsteigen in Investitionen bei nahezu wertlosen Unternehmen. Die geringe Börsenkapitalisierung und der meist sehr niedrige Kurs von solchen Unternehmen, ist die erfolgreiche Masche für den Anlagenberater solcher Geschäfte. Gewinne von mehreren 100% ist bei solchen Angeboten verlockend, denn wenn eine Aktie mit einem Wert von z.B. 1,00 US-$ nur auf 2,00 US-$ steigt , ist der Gewinn 100%. Bei sog. "Blue-Ship-Aktien" , wie z.B. Microsoft ist der Wert entsprechend höher und um einen Gewinn von 100% zu realisieren , benötigt man einen gewaltigen Ansteig der Aktie. Ein sog. "Broker" aus Übersee (US) verdient natürlich an den Summen der Stückzahl von Aktien die geordert werden, also ist dieser natürlich daran interessiert billige Aktien (Penny-Stocks) zu veräußern. Denn hierbei werden Spesen der Stückzahl in Rechnung gestellt.
Ein Beispiel : Eine Brokerfirma kauft nahezu alle Aktien eines Unternehmens mit geringer Marktkapitalisierung auf (teilweise nur 4-5 Mill. US-$). Dabei fällt der Kurs der Aktie natürlich. Dieses machen sich die Abzocker zu nutze , denn jetzt ist die Nachfrage des Titels nicht vorhanden und es reicht nur einen Bruchteil der Aktien am Markt anzubieten um den Kurs nach oben zu treiben. Der Preis der Aktie steht jetzt z.B. bei 3,00 US-$ , dabei werden die Aktien zu Vorzugspreis von z.B. 2,00 US-$ dem Anleger angeboten. Ein scheinbarer Gewinn von 50%. Die Story hierbei ist meist äußerst profitabel (neues Produkt , Lizenzvergaben u.a.). Der Anleger weiß hierbei aber nicht dass die Brokerfirma das Unternehmen unter dem Vorzugspreis eingekauft hat, somit ein Gewinn für den Broker, der noch die Gebühren und Spesen dem Anleger in Rechnung stellt , also ein doppelter Gewinn für den Berater und/oder den Broker.
Möchte der Kunde nun die vermeidlich gute Aktien an den Markt bringen und / oder veräußern , erlebt er sein blaues Wunder , denn die Aktien haben keine Nachfrage am Markt. Folglich stürzt die Aktie in den Keller und ist praktisch wertlos für den Kunden.
8. OTC - Handel
Der Handelsplatz hierbei st der sog. "OTC - Bulletin-Markt", oder auch unter Insindern als "Wildwestbude" , bezeichnet. Eigentlich fast das gleiche Geschäft wie im Penny-Stock-Bereich , nur die Manipulationen hierbei sind für die Abzocker wesentlich einfacher. In diesen Marktsegment sind so gut wie keine Regelungen o.a. , vorhanden. Der Preis wird "frei nach Schnauze" , von den Anlageberatern o.ä. , am Markt und / oder dem leichtgläubigen Kunden angeboten. Das Ende der Geschichte dürfte hierbei erahnbar sein.
9.Timesharing
Bei dieser Art der Abzocke (meist in Urlaubsgebieten mit Gewinnspielen), können Kunden Anteilsscheine an Ferienhäusern , Hotels (Zimmer) o.ä. , erwerben. Diese Anteile sind meist periodisch auf bestimmte Zeitpunkte im Jahr (Urlaub) abgestimmt. Der Kaufpreis wird selbstverständlich noch zusätzlich mit alljährlich anfallenden Gebühren und Nebenkosten belastet. Hierbei gibt es manchmal auch die Möglichkeit die Nutzungsrechte mit anderen Anbietern und / oder Hotels o.ä. , zu tauschen.
Das Risiko bei solchen Angeboten ist extrem hoch. Die Möglichkeit zum Betrug bei Time-Sharing-Modellen , geht über nicht exestierenden und / oder nicht ernsthaft geplanten Immobilienprojekten und / oder heruntergekommenen und / oder unvermietbaren und / oder überteuerte Ferienwohnrechten.
Merke : Sie wollen Urlaub machen und nicht überteuerte Ferienwohnungen erwerben. Bei sog. Gewinnspielen im Urlaubsziel ihrer Wahl , werden Sie immer Gewinnen , aber zum Schluß haben Sie verloren , sollten Sie einen Vertrag unterschreiben.
10. Grundschuldbriefe
Meist werden Anleger per Inserat in Zeitungen geködert , oder über deren Verwandte und / oder Bekannte (sog. "Keiler"). Bei Wertdifferenzgeschäften versucht hierbei der Keiler durch Imponiergehabe oder Fachausdrücken den Kunden zu beeindrucken. Hierbei versucht der Abzocker an den Grundschuldbrief des Opfers zu gelangen ("lassen Sie ihr Haus für sich arbeiten!").Ohne jedes Risiko soll ein Kredit per Grundpfandrecht abgesichert werden , der in der Hochfinanzwelt hohe Renditen abwirft. Eine Vorführung von Sicherheit ist meist auch hierbei die Einschaltung eines Notars , wo der Grundschuldbrief hinterlegt werden soll. Eine Vollmachtserteilung für den Abzocker ist hierbei Ziel des Anlagenberaters. Meist soll der Grundschuldbrief bei ausländischen Banken beliehen werden. Tatsächlich sind die Abzocker in der Lage mit der Vollmacht den Grundschuldbrief beim Notar abzuhohlen und für ihre Zwecke zu mißbrauchen. Eine Einsichtnahme für den Besitzer der Immobilie ist hierbei kaum mehr möglich , da keiner außer dem Abzocker weiß wer die Rechte an dem Eigentum hat. Den großen Deal machen hierbei die Abzocker wenn diese sich Kredite auf dem Grundpfandrecht (Grundschuldbrief-Pools) bei Banken o.ä. , besorgen. Die Banken besorgen sich hierbei um sich Schadlos zu halten , die Zwangsvollstreckungsrechte beim Investor. Zahlt der Anlagehai nicht die Kredite an die Bank zurück (in der Regel zahlt dieser nicht und ist verschwunden) , kann der Kreditgeber in die Grundschuld (Grundstück , Haus o.ä.) volltrecken , für das diese den Schuldbrief erhalten hat.
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